VSME B1 Grundlagen - Definition & Erklärung

B1 Grundlagen der Erstellung ist ein Pflichtangabebereich im Voluntary SME Standard (VSME) der EFRAG. Er beschreibt die methodischen und organisatorischen Rahmenbedingungen, nach denen ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt wurde – inklusive Berichtszeitraum, Abgrenzung, Annahmen und Datenquellen. Für KMU schafft B1 Transparenz, Vergleichbarkeit und rechtliche Nachvollziehbarkeit gegenüber Banken und Geschäftspartnern.

Inhaltsverzeichnis

Ziel von B1 im VSME-Standard

B1 definiert die „Spielregeln“ des Nachhaltigkeitsberichts. Ohne diesen Abschnitt sind Kennzahlen wie CO₂-Emissionen oder Wasserverbräuche nicht belastbar interpretierbar. Auf Basis der Angaben werden KPI (Kennzahlen) gebildet. B1 stellt sicher, dass:
  • der Bericht methodisch konsistent ist,
  • Annahmen offengelegt werden,
  • Datenquellen nachvollziehbar dokumentiert sind,
  • Änderungen zum Vorjahr erklärt werden.
Für Banken und Kunden ist das entscheidend: Nicht nur die Zahl zählt – sondern wie sie zustande kam.

Warum ist B1 für den Nachhaltigkeitsbericht relevant?

Der Berichtspunkt B1 „Grundlagen der Erstellung“ ist mit der Visitenkarte Ihres Unternehmens vergleichbar. Hier stehen neben den Stammdaten Ihres Unternehmens auch wesentliche Informationen zur Erstellung Ihres Nachhaltigkeitsberichts. 

1. Bankfähigkeit und Risikoprüfung
Kreditinstitute müssen ESG-Risiken systematisch bewerten. Grundlage dafür sind nachvollziehbare, konsistente Daten.


Fehlt die methodische Dokumentation (z. B. Systemgrenzen oder Schätzverfahren), werden Angaben als unsicher eingestuft – mit potenziellen Auswirkungen auf:

  • Ratingverfahren
  • Kreditkonditionen
  • Offenlegungspflichten der Bank (z. B. Green Asset Ratio)


B1 wirkt daher indirekt auf Ihre Finanzierungskonditionen.
2. Lieferkettendruck durch CSRD-Unternehmen

Unternehmen, die unter die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) fallen, müssen die Qualität ihrer Lieferantendaten bewerten.
Wenn Sie als KMU nur Zahlen liefern, aber keine methodische Grundlage dokumentieren, gelten Ihre Angaben als „nicht prüffähig“.
B1 erhöht Ihre Akzeptanz als professioneller, auditfähiger Lieferant.

Inhaltliche Anforderungen von B1 Grundlagen der Erstellung

Im Berichtspunkt B1 „Grundlagen der Erstellung“ werden Sie aufgefordert, die folgenden Informationen bereitzustellen:

Berichtsjahr

Hier geben Sie das Berichtsjahr des Nachhaltigkeitsberichts an. In der Regel entspricht das Berichtsjahr dem Geschäftsjahr. Sollten Sie Ihre finanzielle Berichterstattung abweichend zum Kalenderjahr erledigen, können Sie auch hier ein abweichendes Wirtschaftsjahr angeben. 

Adresse

Tragen Sie hier die Adresse des berichtenden Unternehmens an. Sollte es sich um einen Konzern / Unternehmensgruppe handeln, tragen Sie hier die Adresse der Zentrale ein. 

Art des Berichts / Berichtsumfang

Sollten Sie mehrere Betriebsstätten oder Konzernunternehmen haben, können Sie diese unter dem Berichtspunkt „Art des Berichts“ eingeben. Hier können Sie sowohl Betriebsstätten als auch Konzernunternehmen eingeben.

Wichtig: Legen Sie die Grenzen des Berichts deutlich: Die Grenzen werden im weiteren Verlauf des Berichtes weiter angewendet.  Als Betriebsstätten kommen beispielsweise ein Lager, ein Verwaltungsgebäude oder eine Produktionsanlage in Frage.

Bilanzsumme

Geben Sie die Bilanzsumme des Berichtsjahres ein. Diese finden Sie in der Bilanz des Jahresabschlusses für das Berichtsjahr. 

Hinweis: Sollten Sie eine Konsolidierung mehrerer Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung durchführen, summieren Sie die Bilanzsummen der konsolidierten Unternehmen. Sofern Sie keine Bilanzierung im Sinne des Handelsrechts durchführen, können Sie diese Angabe auslassen. 

Umsatz

Geben Sie den Umsatz Ihres Unternehmens oder der konsolidierten Unternehmen ein. Eine Rundung auf ganze Euro ist zu empfehlen.

Anzahl Mitarbeiter / FTE

Geben Sie in diesem Berichtspunkt die Anzahl der Mitarbeitenden ein, umgerechnet in FTE (Vollzeitäquivalente). 

Vollzeitäquivalente (VZÄ) entsprechen der Zahl der Vollzeitstellen in einem Unternehmen. Sie können berechnet werden, indem die geplante Arbeitszeit eines Beschäftigten (effektiv in einer Woche geleistete Gesamtarbeitsstunden) durch die vom Arbeitgeber für eine Vollzeitarbeitswoche festgelegte Arbeitszeit (von Vollzeitbeschäftigten geleistete Gesamtarbeitsstunden) geteilt wird.

Beispiel:

Wenn ein Beschäftigter 25 Wochenstunden in einem Unternehmen arbeitet, in dem die Vollzeitwoche 40 Stunden beträgt, entspricht dies beispielsweise 0,625 VZÄ (d. h. 25/40 Stunden).

Die Beschäftigtenzahl ist die Gesamtzahl der Beschäftigten des Unternehmens, wobei entweder der Stand am Ende des Berichtszeitraums oder der über den Berichtszeitraum hinweg ermittelte Durchschnittswert angegeben wird.

Die Software-Brücke: Wie ESG Lift B1 automatisiert erstellt

Die größte Herausforderung für KMU liegt nicht in der Datensammlung, sondern in der methodisch sauberen Dokumentation.
ESG Lift löst genau dieses Problem:

  • Automatische Definition von Berichtszeitraum und Organisationsgrenze
  • Strukturierte Abfrage von Datenquellen und Annahmen
  • Standardisierte Formulierungen gemäß VSME


Versionierung bei Methodenänderungen

Statt B1 manuell zu formulieren oder einen Berater zu beauftragen, generiert unsere Software den Abschnitt prüffähig und konsistent mit allen Kennzahlen im Bericht.
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