C4 - Verschmutzung von Luft, Wasser und Boden - Erklärung & Definition

Emissionen in Luft, Wasser und Boden wirken sich direkt auf Umwelt und Gesundheit aus. Die Offenlegung in C4, dem Berichtspunkt nach VSME Standard zeigt, wie stark die eigene Geschäftstätigkeit Umweltressourcen belastet und ob das Unternehmen gesetzliche Vorgaben einhält. Diese Transparenz ist für Geschäftspartner, Finanzinstitute und Behörden essenziell und kann zudem regulatorische Risiken minimieren.

Inhaltsverzeichnis

Welche Möglichkeiten gibt es in C4?

Dieser Berichtspunkt trifft nicht alle Unternehmen. Es gibt auch Unternehmen, die keine direkte Verschmutzung von Luft, Wasser oder Boden verursachen. Die Optionen sind: 

  • Berichtspflichtige Unternehmen: Wenn gesetzlich zur Emissionsberichterstattung verpflichtet, werden die relevanten Schadstoffe (z.B. Stickoxide, Schwermetalle, chemische Abwässer) und deren Menge angegeben.
  • Freiwillige Angabe: Unternehmen mit Umweltmanagementsystemen oder freiwilligen Umweltberichten können diese Daten direkt übernehmen oder darauf verweisen (z.B. durch Links zu EMAS-Berichten oder Umweltportalen).
  • Keine relevanten Emissionen: Unternehmen ohne signifikante Verschmutzungsquellen geben dies explizit an.

Relevante Schadstoffe für diesen Berichtspunkt

Der Berichtspunkt fragt die Emissionen in Luft, Wasser und Boden ab. Daher listen wir hier eine Übersicht potentieller Emittenten auf. 

1. Luftemissionen
Erfassung von:

  • Stickoxiden (NOx)
  • Schwefeldioxid (SO₂)
  • Feinstaub (PM10, PM2.5)
  • Flüchtigen organischen Verbindungen (VOC)
  • Prozessbedingten CO₂-Emissionen (nicht identisch mit Scope-Bilanz)

Die Erhebung bzw. Messung erfolgt über:
kontinuierliche Emissionsmessungen, Emissionsfaktoren oder  behördliche Berichte. 


2. Einleitungen in Gewässer
Erfasst werden:

  • Abwassermenge (m³)
  • Schadstoffkonzentrationen
  • Grenzwerteinhaltung
  • Einleitgenehmigungen


Relevant sind insbesondere:

  • Schwermetalle
  • Stickstoff- und Phosphorverbindungen
  • Chemikalienrückstände

3. Bodenbelastungen
Risiken entstehen beispielsweise durch:

  • Die Lagerung wassergefährdender Stoffe
  • Altstandorte
  • Leckagen
  • historische Industrieaktivitäten

Im Bericht Offenzulegen sind insbesondere:

  • bekannte Altlasten
  • Sanierungsverpflichtungen
  • Rückstellungen im Jahresabschluss

Die Aufzählungen sind nicht abschließend und sind auf die individuelle Situation Ihres Unternehmens abzustellen.

Relevante Schadstoffe für diesen Berichtspunkt

Um den Berichtspunkt C4 des VSME Standards greifbar zu machen, müssen Sie folgendes beachten: 

  • Relevante Schadstoffe umfassen u.a. Luftschadstoffe (NOx, SOx, Feinstaub), Wasserverunreinigungen (Chemikalien, Nährstoffe) und Bodenbelastungen (Schwermetalle, Abfälle).
  • Daten können aus internen Messungen, Umweltgutachten oder offiziellen Behördenmeldungen stammen.
  • Wenn Informationen bereits in behördlichen Registern (z.B. einem Portal vergleichbar mit dem  Industrieemissionsportal) veröffentlicht sind, reicht ein Verweis mit URL.
  • Für reine Dienstleistungs- und Bürobetriebe ist häufig nur die Bestätigung „keine relevanten Emissionen“ notwendig.

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