CSRD-Update: Aufatmen für den Mittelstand? Was Sie jetzt wissen müssen.

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Sarah Hoffmann M.Sc.

Expertin für Nachhaltigkeitskonzepte von Unternehmen. Leidenschaftliche Vordenkerin für nachhaltige Konzepte und Digitalisierung des Mittelstandes.

Europaflagge

Haben Sie auch schon den Kopf in den Sand gesteckt, wenn die Abkürzung CSRD fiel? Das komplizierte EU-Ungetüm zur Nachhaltigkeitsberichterstattung schien eine riesige Welle an Bürokratie auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zuzurollen.

Die gute Nachricht vorweg: Brüssel hat die Notbremse gezogen. Mit den sogenannten „Omnibus-Vorschlägen“ wird die CSRD-Suppe nicht mehr ganz so heiß gegessen, wie sie gekocht wurde. Wir fassen für Sie zusammen, was das konkret für Ihr Unternehmen bedeutet.

Die 3 wichtigsten Änderungen, die Sie kennen sollten:

1. Deutlich mehr Zeit: Die Fristen werden verschoben

Der größte Stressfaktor war der Zeitdruck. Dieser wurde nun massiv entschärft. Die Einführung der Berichtspflichten wird für die meisten Unternehmen um zwei Jahre nach hinten verschoben. Wer ursprünglich ab 2026 für das Geschäftsjahr 2025 hätte berichten müssen, hat nun bis 2028 Zeit. Das verschafft wertvolle Luft zum Atmen und Vorbereiten.

2. Drastisch höhere Schwellenwerte: Die meisten KMU sind raus!

Das ist die entscheidendste Neuerung: Es wird wohl deutlich weniger Unternehmen direkt betreffen als anfangs gedacht. Nach aktuellem Vorschlag sollen künftig nur noch Unternehmen berichtspflichtig sein, die gleichzeitig diese beiden Kriterien erfüllen:

  • Mehr als 1.000 Mitarbeitende
  • Mehr als 450 Millionen Euro Jahresumsatz

Damit fallen rund 80 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen aus der direkten Berichtspflicht heraus. Für die allermeisten KMU bedeutet das: Eine direkte, verpflichtende CSRD-Berichterstattung ist vom Tisch!

3. Weniger Komplexität: Geplante Vereinfachungen

Zusätzlich zu den allgemeinen Berichtsstandards (ESRS) waren ursprünglich auch noch detaillierte Standards für einzelne Branchen geplant. Diese sollen nun gestrichen werden, um den Aufwand weiter zu reduzieren.

Was bedeutet das jetzt für Ihr Unternehmen? Drei konkrete Schritte:

Auch wenn Ihr Unternehmen mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr direkt berichtspflichtig ist, sollten Sie das Thema Nachhaltigkeit nicht komplett ad acta legen. Warum? Wegen der Lieferkette, wegen der Außenwirkung und dem strategischen Impact, den Sie für Ihr Unternehmen erreichen können.

1. Prüfen Sie kurz Ihre Situation: Liegen Sie weit unter den neuen Schwellenwerten (1.000 Mitarbeiter / 450 Mio. € Umsatz)? Dann können Sie in Bezug auf eine eigene Berichtspflicht erst einmal entspannen.

2. Sprechen Sie mit Ihren Großkunden: Das ist der wichtigste Punkt! Ihre großen Kunden, die weiterhin berichtspflichtig sind, müssen über ihre gesamte Lieferkette berichten. Das heißt, sie werden auch in Zukunft Nachhaltigkeitsdaten von Ihnen als Zulieferer anfordern. Fragen Sie proaktiv nach, welche Informationen (z.B. zu CO₂-Emissionen, Arbeitsbedingungen oder Materialeinsatz) in Zukunft relevant werden.

3. Sehen Sie es als Chance: Nachhaltigkeit ist mehr als nur eine lästige Pflicht. Transparenz bei diesen Themen wird zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Wer hier gut aufgestellt ist, punktet nicht nur bei Kunden, sondern auch bei der Finanzierung durch Banken und bei der Suche nach Fachkräften. Nutzen Sie die gewonnene Zeit, um sich strategisch und ohne Druck mit den für Sie relevanten Nachhaltigkeitsthemen zu befassen.

Fazit: Die große CSRD-Welle wird für den Mittelstand deutlich kleiner als befürchtet. Die direkte Berichtspflicht entfällt für die meisten. Der indirekte Druck über die Lieferkette bleibt jedoch bestehen. Unser Rat: Durchatmen, aber nicht wegducken. Nutzen Sie die neuen, entspannteren Rahmenbedingungen, um Ihr Unternehmen zukunftsfest aufzustellen.

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