Ist der VS-Standard gesetzlich verpflichtend?
Nein – der VS ist für die meisten KMU nicht gesetzlich verpflichtend. Er ist als freiwilliger Standard konzipiert. In der Praxis entsteht jedoch wachsender indirekter Druck: Banken, CSRD-pflichtige Großkunden und öffentliche Auftraggeber fordern zunehmend einen VS-konformen Bericht als Nachweis ein – faktisch macht das den Standard unverzichtbar.
Rechtliche Lage: VS ist freiwillig
Der VS ist ein freiwilliger Standard. Die EU-Kommission hat ihn zwar mit der Delegierten Verordnung (EU) 2026/1560 verabschiedet (veröffentlicht am 21. September 2026), eine Berichtspflicht entsteht dadurch aber nicht: Die Verordnung legt einen einheitlichen Rahmen fest, nach dem Unternehmen Nachhaltigkeitsinformationen freiwillig bereitstellen können. Das bedeutet: Es gibt keine gesetzliche Strafe, wenn ein KMU keinen VS-Bericht erstellt. Das EU-Omnibus-Paket 2026 hat die direkten Berichtspflichten für KMU weiter gelockert.
Warum ist der VS trotzdem faktisch unverzichtbar?
Drei Kräfte machen den VS in der Praxis zum Standard:
- Lieferkettendruck: CSRD-pflichtige Großunternehmen müssen Scope-3-Emissionen ihrer Zulieferer offenlegen und fordern diese Daten direkt bei KMU ein.
- Bankfinanzierung: Seit MaRisk 2023 bewerten Banken ESG-Risiken bei Kreditentscheidungen – KMU ohne ESG-Daten erhalten schlechtere Konditionen.
- Ausschreibungen: Öffentliche Auftraggeber und Industrieunternehmen machen Nachhaltigkeitsnachweise zunehmend zur Vergabebedingung.
Fazit
Gesetzlich freiwillig, praktisch notwendig. KMU, die proaktiv einen VS-Bericht erstellen, sichern sich Wettbewerbsvorteile und sind auf alle Anfragen vorbereitet. Mit ESG Lift dauert das 1–3 Stunden, ab 890 Euro/Jahr.
Ist der VS-Standard Pflicht für KMU? Die rechtliche Lage 2026 einfach erklärt – und warum er trotzdem faktisch unverzichtbar ist.